Ernährungsberatung als Gewerbe

Informationen, Definitionen, Ausbildungsübersicht

Stellungsnahme des Teams Recht & Wissenschaft

 

Die Ernährungsberatung ist seit der Gewerbeordnungnovelle 2002 ein reglementiertes Gewerbe der Gewerbeordnung, deren Ausübung an einem Befähigungsnachweis gebunden ist.

 

Zur Ernährungsberatung berechtigt sind Personen, die die Studienrichtung Ernährungswissenschaften oder die Ausbildung zur Diätologie an einer inländischen Universität erfolgreich abgeschlossen haben. Die Einhaltung der Standesregeln ist obligatorisch.

 

Ernährungsberatung ist ein Teilgewerbe des Gewerbes der "Lebens- und Sozialberatung". Der Gewerbeschein lautet "Lebens- und Sozialberatung, eingeschränkt auf Ernährungsberatung"[1].


Gewerbsmäßigkeit ist dann gegeben, wenn die Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht durchgeführt wird. Für diese gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Gewerbeberechtigung, die von der Gewerbebehörde ausgestellt wird. Die Gewerbebehörde ist die für den Standort des Betriebes zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder magistratisches Bezirksamt). Als Befähigungsnachweis gilt der Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Studiums der Ernährungswissenschaften oder Diätologie (bis 2012: Diplomprüfungszeugnis; ab 2013: Bachelor-Abschluss).

 

Der Tätigkeitskatalog für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung gibt – neben den Bestimmungen der Gewerbeordnung (§ 119) – Auskunft über den üblichen Tätigkeitsumfang der Lebens- und Sozialberater.

 

Es empfiehlt sich, vor Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Wirtschaftskammerzweigstelle vorzusprechen, da diese die notwendigen Schritte für die Gewerbeanmeldung in die Wege leiten kann und Informationen über aktuelle Förderungen und Reduktionen von Sozialversicherungsbeiträgen vermitteln kann.

 

Die Gewerbeanmeldung kann aber auch online durchgeführt werden, oder persönlich, per Post, per Fax, per E-Mail in der jeweiligen Gewerbebehörde eingereicht werden. Sie muss folgende Punkte enthalten:

  • Persönliche Angaben (Name, Geburtsdaten, Wohnort, Staatsangehörigkeit)
  • Genaue Bezeichnung des Gewerbes
  • Angabe des Standortes

 

Einzelunternehmer benötigen auch noch:

 

  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder gültiger Reisepass
  • Aufenthaltstitel bei Drittstaatenangehörigen
  • Heiratsurkunde (nur wenn der aktuelle Name vom Geburtsnamen abweicht)
  • Meldebestätigung (nur wenn kein Wohnsitz im Inland vorliegt)
  • Befähigungsnachweis (bei reglementierten bzw. Teilgewerben)

 

Allgemeine Voraussetzungen bei Einzelunternehmern (natürlichen Personen):

  • Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Sachwalterschaft);
  • Die Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR oder Vorliegen eines fremdenrechtlichen Aufenthaltstitels (Aufenthaltsberechtigung) zur Ausübung des Gewerbes
  • Fehlen von Ausschlussgründen. (Ausschlussgründe verhindern eine rechtswirksame Gewerbeanmeldung!)

 

Details Ausschlussgründe

 

Bei fehlendem Befähigungsnachweis bzw. bei nicht Vorliegen eines Studienabschlusses ist die Feststellung der individuellen Befähigung vorzulegen. Diese erfordert eine zum Studium äquivalente Ausbildung. Gutachten dafür können bei der jeweiligen Fachgruppe der Wirtschaftskammer beantragt werden. Die Gewerbebehörde prüft, ob die absolvierten Ausbildungen äquivalent zum Studium der Ernährungswissenschaften bzw. zur Ausbildung zur Diätologie sind und entscheidet darüber, ob eine individuelle Befähigung möglich ist. Die vom VEÖ herausgegebenen Prüfkriterien für eine individuelle Befähigung werden seitens des Bundesministeriums als Basis für die Prüfung empfohlen.[2]

 

Die Gewerbeanmeldung bewirkt die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes. Damit ist die Bezahlung der Grundumlage verbunden. Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Pflichtversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Unter gewissen Voraussetzungen (u. a. Nichtübersteigung eines Grenzbetrages bei Einkünften und Gewinn) kann man sich davon befreien lassen. Dazu sollte man vor Anmeldung des Gewerbes die zuständige Wirtschaftskammerzweigstelle aufsuchen, die den Antrag zur Reduktion der Sozialversicherung sowie etwaige Anträge für Förderungen zusammen mit der Gewerbeanmeldung durchführen kann.

 

FAQ

Was ist Ernährungsberatung?

Siehe „Ernährungsberatung rechtlich betrachtet

 

Welche Möglichkeiten gibt es, sich selbständig zu machen?

Man erlangt eine Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe „Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“. Als Befähigungsnachweis gilt der Nachweis des abgeschlossenen Studiums Ernährungswissenschaften bzw. Diätologie.

 

Wie kommt man zu einer Gewerbeberechtigung?

Am einfachsten über die jeweilige Zweigstelle der Wirtschaftskammer. Dort erhält man Informationen und Anträge für Förderungen, Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge, etc. und kann den Gewerbeschein beantragen. Die Wirtschaftskammer leitet das Ansuchen an die jeweilige Gewerbebehörde weiter. Weiters ist eine direkte Anmeldung (online, persönlich, per Post, per E-Mail, per Fax) über die jeweils zuständige Gewerbebehörde unter Beibringung sämtlicher notwendiger Unterlagen möglich.

 

Welche Voraussetzungen gibt es für EWI, um als Ernährungsberater*in tätig zu werden?

Diplomprüfungszeugnis bzw. Bachelor-Abschluss als Befähigungsnachweis, Anmeldung für das Gewerbe „Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“.

 

Welche Konsequenzen hat das Lösen des Gewerbescheins?

Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer, Sozialversicherungspflicht bei der Gewerblichen Wirtschaft

 

Das Gewerbe soll nicht mehr ausgeübt werden, wie geht man vor?

Ruhen des Gewerbes (die gewerbliche Tätigkeit wird vorübergehend nicht ausgeübt): innerhalb von drei Wochen ist dieses bei der Wirtschaftskammer schriftlich anzuzeigen. Es besteht keine Sozialversicherungspflicht mehr, die Kammerumlage wird (meist um die Hälfte) reduziert. Eine Wiederaufnahme der gewerblichen Tätigkeit ist innerhalb von drei Wochen bei der Wirtschaftskammer schriftlich anzuzeigen.

 

Bei der Zurücklegung der Gewerbeberechtigung ist eine schriftliche Mitteilung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft nötig, die wirksam wird mit dem Einlangen bei der Behörde. Die Gewerbeberechtigung erlischt (im Gewerberegister vermerkt) und eine Verständigung der maßgeblichen Stellen (Wirtschaftskammer, Sozialversicherung, Standortgemeinde etc) erfolgt.

Wer außer Ernährungswissenschafter*innen bekommt diesen Gewerbeschein noch?

Diätolog*innen. Weiters kann jeder eine individuelle Befähigung beantragen, wenn eine äquivalente Ausbildung nachgewiesen werden kann.

 

Was ist ein gebundenes Gewerbe?

Gebundenes Gewerbe = reglementiertes Gewerbe

Das bedeutet, dass man besondere Kenntnisse nachweisen muss. Bei der Gewerbeanmeldung muss ein Befähigungsnachweis erbracht werden.

Die notwendige Befähigung kann auch über einen entsprechend berechtigten gewerberechtlichen Geschäftsführer eingebracht werden. Dieser muss zumindest 20 Std. nach ASVG angestellt sein und darf nicht mehr als 2 derartige Mandate führen, die auch räumlich nicht zu weit auseinander liegen dürfen.

 

Ernährungsberatung als Nebengewerbe

Mit der Gewerberechtsnovelle 2017 wurde die Ausweitung der Nebenrechte beschlossen. Gewerbetreibenden steht damit auch das Erbringen von Leistungen anderer Gewerbe zu, wenn diese Leistungen die eigene Leistung wirtschaftlich sinnvoll ergänzen. Dabei dürfen die ergänzenden Leistungen insgesamt nicht mehr als 30 % des Gesamtumsatzes eines Wirtschaftsjahres ausmachen, wenn es sich dabei um freie Gewerbe handelt. Innerhalb dieser Grenzen dürfen auch Leistungen reglementierter Gewerbe erbracht werden, wenn sie 15 % der gesamten Leistung nicht übersteigen und wenn der Ausübende die Berechtigung zur Leistungserbringung hat. Der Gewerbetreibende hat sich entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkräfte zu bedienen.

D.h. ein*e Ernährungswissenschafter*in kann beispielsweise im Rahmen der Beratungstätigkeit Fachbücher an seine Kunden weiterverkaufen ohne einen Handelsgewerbeschein zu benötigen. Ein Wellnesshotel darf nur dann Ernährungsberatung ohne Gewerbeschein anbieten, wenn es sich einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft bedient.

 

 

[1] Höhne, Koukal: Ernährungsberater, individuell (teil-)befähigt? Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht JMG 3-18 S.155 ff. 

[2] BMWD: Protokoll der Bundesgewerbereferententagung 2017, Seite 112ff. 

 

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